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Öffnungszeiten und Eintrittspreise

Burg am 17. Dezember 2024 geschlossen

Aufgrund einer Veranstaltung muss die Burg Trausnitz am Dienstag, 17. Dezember 2024 leider für den Besucherverkehr geschlossen bleiben.


Schulklassen bitte anmelden

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Schulklassen, frühzeitig mit der Burgverwaltung Kontakt aufzunehmen und sich anzukündigen; ansonsten ist ein Besuch der Burg aus Kapazitätsgründen eventuell nicht möglich! Vielen Dank


Öffnungszeiten

Burg Trausnitz und Kunst- und Wunderkammer
31. März-5. Oktober: täglich 9-18 Uhr
6. Oktober-30. März: täglich 10-16 Uhr
(letzter Einlass: 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit)

Die Burg Trausnitz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.

Montag bis Samstag: Besichtigung der Burg nur mit Führung (alle 30 Minuten)
Sonntag/Feiertag: Rundgang ohne Führung

Die Kunst- und Wunderkammer ist ohne Führung zu besichtigen.

Zur Kunst- und Wunderkammer gibt es den Multimediaguide "Wunder kann man hören".


Eintrittspreise 2024

Burg Trausnitz (mit Kunst- und Wunderkammer):
5,50 Euro regulär · 4,50 Euro ermäßigt

 

Bild: Statue des hl. Georg, Burgkapelle

Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!


 
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